Aktienregister der Weleda AG
Kontakt:
Sabine Lexen
Dychweg 14
4144 Arlesheim
+41 61 705 22 02
slexen@weleda.ch
Statuten der Weleda AG
Steuerwerte
Generalversammlung:
05.06.2020
04.06.2021
20.05.2022
25.05.2023
Kapitalstruktur der Weleda AG
Namensaktien nominal | CHF 1'000.-- | 3'478 Stück |
Namensaktien nominal | CHF 112.50 | 6'880 Stück |
Namensaktien nominal | CHF 125.-- | 3'984 Stück |
Partizipationsscheine nominal* | CHF 500.-- | 19'000 Stück |
*Valorennummer 496'018
Erwerb von Partizipationsscheinen
Die Weleda AG ist nicht börsenkotiert. Verschiedene Bankinstitute bieten Plattformen für den Erwerb von nicht kotierten Aktien an.
Die Partizipationsscheine der Weleda AG werden auf diesen Plattformen gehandelt.
Kauf und Verkauf von Aktien
Die Namensaktien der Weleda AG dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwaltungsrates der Gesellschaft übertragen werden. Der Verwaltungsrat kann gemäss Statuten Paragraph 6 die Übertragung verweigern, wenn
- der vorgesehene Erwerber nicht Mitglied der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach (Kanton Solothurn/ Schweiz), ist und somit nicht hinreichend dokumentiert, dass er die anthroposophische Zielsetzung der Weleda AG als berechtigt anerkennt und unterstützt,
- der vorgesehene Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben will,
- die Weleda AG dem Veräusserer der Aktien anbietet, die Aktien zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Übertragungsgesuches zu übernehmen.
Auch bei Erwerb durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung kann der Verwaltungsrat die Eintragung in das Aktienbuch verweigern, muss aber dann dafür sorgen, dass die Aktien zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches übernommen werden.
Um wirksam zu sein, müssen die Übertragungen von Aktien und Partizipationsscheinen im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sein.