Aus medizinischer Sicht sind Sie bei beiden Berufsgruppen gut aufgehoben. Der
Unterschied ist, dass ein Arzt so ausgebildet wird, krankhafte Zustände zu
behandeln. Oftmals – aber nicht immer - ist der Fokus der Betreuung dann darauf
ausgerichtet, einen nicht normalen Verlauf zu entdecken. Eine Hebamme wird so
ausgebildet, dass sie einen natürlichen Verlauf begleitet und dazu in der Lage
ist, krankhafte Verläufe zu erkennen und in so einem Fall weitere Profession mit
in die Begleitung mit einzubeziehen.
Die in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Ultraschalluntersuchungen
können nur von einem Arzt durchgeführt werden. Bei einer reinen
Hebammenbetreuung kann eine Überweisung für einen Ultraschall an den Facharzt
vom Hausarzt ausgestellt werden.
Die regelmäßige Kontrolle des Wachstums des Kindes kann auf zwei verschiedene
Arten geschehen: Durch eine Ultraschallkontrolle beim Arzt oder durch das
Abtasten und Abmessen des Bauches durch die Hebamme. Eine Hebamme begleitet Sie
auch gerne schon in der Frühschwangerschaft und steht mit Rat und Tat zur Seite.
Sie führt die nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgegebenen Untersuchungen
durch und bei ihr finden Sie immer ein offenes Ohr zu allen möglichen Fragen –
von der Schwangerschaftsübelkeit bis zu Tipps im Wochenbett, zum Stillen und dem
Umgang mit dem Babys. Viele Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse an
und begleiten Sie bei der Geburt und danach in der Zeit des Wochenbetts.